Wer kann alles Niederlassungen, Abteilungen und Mitarbeitende anlegen, ändern, löschen?

Die Berechtigungen zum Anlegen, Bearbeiten und Löschen von Organisationseinheiten sind an die Rollen in der Verbandbuch App gekoppelt. In der App gibt es vier Rollen: UnternehmensleitungNiederlassungsleitungAbteilungsleitung und Angestellte . Jede Rolle hat nur Zugriff auf den eigenen Verantwortungsbereich: Die Unternehmensleitung kann alle Daten des Unternehmens einsehen und verwalten, die Niederlassungsleitung nur Daten der eigenen Niederlassung und die Abteilungsleitung nur die Daten der eigenen Abteilung .


Diese Hierarchie gilt auch für organisatorische Änderungen. Mitarbeitende mit der Rolle „Angestellte/r“ besitzen keine Berechtigung, Einträge oder Rechte zu verändern . Änderungen dürfen nur durch Personen erfolgen, die mindestens die gleiche Hierarchieebene besitzen wie die jeweilige Organisationseinheit. Das bedeutet:

  • Unternehmensleitung: darf Niederlassungen, Abteilungen und Mitarbeitende für das gesamte Unternehmen anlegen, bearbeiten und löschen.

  • Niederlassungsleitung: darf Abteilungen und Mitarbeitende innerhalb der eigenen Niederlassung verwalten; sie kann jedoch keine neuen Niederlassungen anlegen oder andere Niederlassungen bearbeiten.

  • Abteilungsleitung: darf Mitarbeitende der eigenen Abteilung verwalten, aber keine Niederlassungen oder anderen Abteilungen anlegen.